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Betriebliches Eingliederungsmanagement 

Seit 2004 sind Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet für alle Beschäftigten, die innerhalb der letzten zwölf Monate länger als sechs Wochen (ununterbrochen oder wiederholt) arbeitsunfähig krank waren, ein BEM-Verfahren durchzuführen (§ 167 Abs. 2 SGB IX).

Diese gesetzliches Regelung stellt nicht nur eine Pflicht des Arbeitgebers, sondern vor allem eine Chance für Arbeitgeber und Arbeitnehmer dar. 

 

Gesunde, motivierte und qualifizierte Beschäftigte stellen eine wesentliche Ressource eines Unternehmens dar, welche erhalten bleiben muss.

 

Die Ziele des Betrieblichen Eingliederungsmanagements sind:

  • die Arbeitsunfähigkeit der Mitarbeiter zu überwinden
  • zukünftige Arbeitsunfähigkeiten der Mitarbeiter zu vermeiden
  • die Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiter langfristig zu erhalten
  • und den Arbeitsplatz langfristig zu sichern

Durch das Betriebliche Eingliederungsmanagement werden auf Dauer längere Ausfälle durch Arbeitsunfähigkeit vermieden und die damit verbundenen Kosten (z.B. für Einstellung und Einarbeitung von Ersatzkräften) reduziert.

 

Nutzen Sie das betriebliche Eingliederungsmanagement als Chance!

 Gerne unterstütze ich Sie:

  • bei der Implementierung des betrieblichen Eingliederungsmanagements
  • bei der Optimierung Ihres betrieblichen Eingliederungsmanagements.

Haben Sie Fragen zum betrieblichen Eingliederungsmanagement rufen Sie mich an oder schreiben mir eine E-Mail.  In einem unverbindlichen und kostenfreien Beratungsgespräch können wir Ihren Bedarf klären und das weitere Vorgehen festlegen.

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