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Arbeitsrecht für Betriebsräte

Ich berate u.a. zum Einfluss von Tarifverträgen auf das Arbeitsverhältnis,  ich prüfe Beteiligungsrechte und decke die gesamte Bandbreite aller Arbeitsrechtsfragen ab. Um sich für Arbeitnehmerinteressen hinreichend einsetzten zu können, brauchen Betriebsräte nicht nur solides Wissen, sondern gegebenenfalls tatkräftige Unterstützung eines Rechtsanwaltes. 

 

Ich setzte mich konsequent für Betriebsräte ein:

  • Gestaltung und Überprüfung von Betriebsvereinbarungen sowie die   Durchsetzung von Betriebsvereinbarungen
  • Geltendmachung und Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten und        sonstigen Beteiligungsrechten, z.B. nach § 87 BetrVG
  • Geltendmachung und Durchsetzung von Beteiligungsrechten bei Einstellung, Eingruppierung und Versetzung nach § 99 BetrVG
  • Zustimmungsersetzungsverfahren, z.B. nach §§ 99; 103 BetrVG
  • Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen bei Missachtung von      Beteiligungsrechten (ggf. durch einstweilige Verfügung)
  • Geltendmachung von Unterrichtungs- und Auskunftsansprüchen
  • Begleitung als Beisitzerin im Einigungsstellenverfahren
  • Anfechtung von Einigungsstellensprüchen

Die Aufzählungen sollen nur einen Überblick über meine Leistungen verschaffen und sind nicht abschließend. Des Weiteren biete ich Seminare und Schulungen für Betriebsräte in Ihrem Betrieb vor Ort an.

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